Benjamin Schneider
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
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Teilen Sie mir Ihr Anliegen mit und ich gebe Ihnen eine faire kostenlose Ersteinschätzung.
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Ein Mandatsverhältnis entsteht erst nach Ihrer aktiven Entscheidung.
Die Auswirkungen einer Kündigung sind oft weitreichend und existenziell für den Arbeitnehmer. Deshalb ist es wichtig, sich Unterstützung von einem erfahrenen Fachmann zu holen. Als Anwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen zur Seite, damit Sie keine Zeit verlieren und alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen.
Auch bei einer Änderungskündigung, die den Arbeitsvertrag verändert, gelten dieselben gesetzlichen Vorschriften. Sie können sich auch hier wehren. Ich biete Ihnen die notwendige Expertise, um Sie bei allen Aspekten rund um eine Kündigung zu unterstützen, einschließlich.
Eine Kündigung ist oft ein schwerer Schlag. Doch in vielen Fällen besteht die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten. Als erfahrener Anwalt stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Was ist eine Abfindung?
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie dient als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und ist besonders relevant bei Aufhebungsverträgen, Kündigungsschutzklagen oder Sozialplänen.
Prozesskostenhilfe bietet finanzielle Unterstützung bei Gerichtsverfahren und deckt Anwalts- und Gerichtskosten ab. Damit erhalten auch Personen mit geringem Einkommen Zugang zu rechtlicher Vertretung. Um Prozesskostenhilfe zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Ihre Klage oder Verteidigung hinreichende Erfolgsaussichten hat. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen bei der Antragstellung, damit Sie Ihre rechtlichen Interessen wahren können.
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen, die jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben. Die ordentliche Kündigung erfolgt mit Einhaltung einer Kündigungsfrist, während die außerordentliche Kündigung sofort wirksam wird, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Die Änderungskündigung bietet dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an. Jede dieser Kündigungsarten hat spezifische rechtliche Anforderungen und Konsequenzen, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber kennen sollten.
Ihnen wurde fristlos gekündigt und Ihr Arbeitsverhältnis sofort beendet? Sind Sie sicher, dass ein sogenannter „wichtiger“ Grund vorliegt, der diese fristlose Kündigung rechtfertigt?
Eine fristlose Kündigung wird ausgesprochen, wenn das Abwarten der Kündigungsfristen unzumutbar ist. Der Maßstab für die Wirksamkeit solcher Kündigungen ist jedoch sehr streng. Das bedeutet, dass Ihre fristlose Kündigung nicht zwangsläufig wirksam ist. Die Erfolgschancen stehen oft gut, mit einer Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung vorzugehen. Ziehen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzu, um Ihre Rechte zu schützen.
Die außerordentliche oder fristlose Kündigung ist eine Notfallmaßnahme, die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge hat. Sie wird angewendet, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Beispiele für solche Gründe sind Diebstahl, Betrug, Tätlichkeiten oder grobe Pflichtverletzungen. Auch diese Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Kündigungsgrund muss klar benannt werden. Der betroffene Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Eine Änderungskündigung bedeutet, dass Ihr Arbeitsverhältnis unter neuen Bedingungen fortgesetzt wird, vorausgesetzt, Sie stimmen den Änderungen zu. Wenn Sie Zweifel haben, ob diese Änderungen zu Ihrem Vorteil sind, sollten Sie umgehend mit einem Anwalt sprechen.
Es ist wichtig zu wissen, dass der Arbeitgeber nicht einfach einzelne Punkte des Arbeitsvertrages ändern darf, wenn diese vertraglich festgelegt sind. Ausgenommen sind lediglich Aspekte, die unter das Direktionsrecht des Arbeitgebers fallen.
Damit Änderungen wirksam werden, muss der bisherige Arbeitsvertrag rechtlich wirksam gekündigt werden.
Im Gegensatz zur normalen Kündigung bietet eine Änderungskündigung die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzuführen. Um sicherzustellen, dass diese neuen Konditionen fair und vorteilhaft sind, sollten Sie sie mit anwaltlicher Hilfe sorgfältig prüfen lassen. Als Rechtsanwalt bin ich darauf spezialisiert, solche Verträge auf mögliche Ungereimtheiten zu überprüfen.
Ihr Arbeitsverhältnis fällt unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und Ihnen wurde gekündigt? Dann muss einer der folgenden drei Gründe vorliegen:
Für eine betriebsbedingte Kündigung müssen nach § 1 Abs. 2 KSchG dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die eine Reduzierung der Personalstärke notwendig machen. Die Beweispflicht liegt beim Arbeitgeber. Haben Sie eine Kündigung aufgrund von Stellenabbau erhalten? Lassen Sie sich beraten, denn nicht jede Kündigung ist gerechtfertigt.
Bei einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber vor Gericht nachweisen, dass die betroffene Stelle dauerhaft wegfällt. Diese Kündigung darf nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass keine Möglichkeit besteht, den Arbeitnehmer innerhalb des Betriebs anderweitig zu beschäftigen. Wenn mehrere Mitarbeiter für die Kündigung in Betracht kommen, muss eine Sozialauswahl nach den Vorgaben des KSchG erfolgen.
Stellen Sie sich bei einer betriebsbedingten Kündigung folgende Fragen: Fällt die Arbeitsstelle aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung oder einer externen Ursache weg? Wurde die Sozialauswahl ordnungsgemäß durchgeführt? Ist die Kündigung verhältnismäßig oder gibt es eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung im Betrieb? Bei einer Ersteinschätzung kann ich Ihre Situation bewerten und Ihnen Ihre Optionen aufzeigen.
Unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle und Krankheiten gehören zum Leben dazu und können jeden treffen. Diese Ereignisse können dazu führen, dass ein Arbeitnehmer aufgrund veränderter privater Lebensumstände einen deutlichen Leistungsabfall erleidet. Doch nicht nur gesundheitliche Probleme können der Grund sein. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise seine Fahrzulassung verliert und das Führen eines Fahrzeugs eine zentrale Aufgabe seiner Arbeit darstellt, kann eine personenbedingte Kündigung eine legitime Option sein. Allerdings gibt es viele Voraussetzungen, die Sie als Arbeitgeber kennen sollten, bevor Sie eine solche Kündigung aussprechen.
Es ist nicht immer einfach zu erkennen, ob ausreichende Gründe für eine personenbedingte Kündigung vorliegen. Wenn die Lebensumstände eines Arbeitnehmers zu einem erheblichen Leistungsabfall führen und keine Besserung in Sicht ist, kann es im Interesse des Unternehmens liegen, eine personenbedingte Kündigung auszusprechen. Dies gilt besonders, wenn eine Änderungskündigung nicht möglich ist. Eine Änderungskündigung bedeutet die Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages und die gleichzeitige Unterzeichnung eines neuen Vertrages unter geänderten Bedingungen.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfe ich Ihre Unternehmenssituation und die Umstände des betroffenen Arbeitnehmers, um Ihnen eine fundierte Einschätzung über die Rechtmäßigkeit einer personenbedingten Kündigung zu geben. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie weiter vorgehen sollen und rechtliche Schwierigkeiten vermeiden möchten, ist ein Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht eine sinnvolle Option.
Kündigungen können aus verschiedenen Gründen ausgesprochen werden. Zu den unangenehmsten gehören sicherlich die verhaltensbedingten Kündigungen. Leider kommt es immer wieder vor, dass einige Arbeitnehmer gegen die im Arbeitsvertrag festgelegten Pflichten und Regeln verstoßen. Das kann gezielte Leistungsminderung, Arbeitsverweigerung oder eine Verringerung der Arbeitsqualität sein. Schwere Vergehen wie Diebstahl, Sachbeschädigung, sexuelle Belästigung, Beleidigungen oder Drogenmissbrauch können ebenfalls Gründe für eine verhaltensbedingte Kündigung sein. Wenn Sie sich unsicher sind, ob diese Form der Kündigung in Ihrem Fall zulässig ist, sprechen Sie am besten mit mir als Ihrem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in meiner Kanzlei.
Ich überprüfe die genaue Sachlage und kann Ihnen anschließend eine fundierte Einschätzung geben, ob eine verhaltensbedingte Kündigung legitim ist.
Mein Beratungsangebot richtet sich selbstverständlich nicht nur an Arbeitgeber. Haben Sie eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten und Ihnen droht nun der Verlust des Arbeitsplatzes sowie eine Sperrzeit des Arbeitslosengeldes von bis zu 12 Wochen? Nehmen Sie eine solche Kündigung niemals unwidersprochen hin! Vereinbaren Sie stattdessen zeitnah ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen zu lassen. Wenn die Kündigung beispielsweise wegen Nichterscheinens am Arbeitsplatz ausgesprochen wurde, Sie jedoch einen Krankenschein vorlegen können, ist die Kündigung in der Regel nicht zulässig. Ich prüfe die Umstände genau und berate Sie über Ihre rechtlichen Optionen.
Wenn Gespräche mit dem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat erfolglos bleiben, können Sie als Arbeitnehmer auch gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen. Zuständig dafür ist das Arbeitsgericht. Unsere Kanzlei am Waldpark unterstützt Sie dabei, die Kündigungsschutzklage fristgerecht mit den notwendigen Unterlagen und Dokumenten einzureichen.
Eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage kann zur Weiterbeschäftigung führen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass im Rahmen der Kündigungsschutzklage eine Einigung erzielt wird, bei der Ihnen als Arbeitnehmer eine Abfindung angeboten wird. Auch dieses Angebot sollten Sie mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.
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Die Kanzlei am Waldpark in Dresden-Blasewitz besteht seit 1991 und bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht an. Die Kanzlei befindet sich in einem repräsentativen Gebäude in der Loschwitzer Straße 32, das eine ruhige und gut erreichbare Umgebung bietet. Für Besucher stehen auf dem Grundstück kostenlose Parkplätze zur Verfügung, was die Anreise bequem und stressfrei macht.
Wir sind stolz auf die hervorragenden Bewertungen, die wir erhalten haben, und bemühen uns jeden Tag aufs Neue, unsere Mandanten bestmöglich und sicher zu vertreten.
Super Kanzleiteam. Herr Schneider ist sehr kompetent und vertrauensvoll. Mir wurde mit maximalem Erfolg auf unkompliziertem Weg geholfen. Auf diese Kanzlei kann man sich verlassen! Sehr empfehlenswert!
Eine Kanzlei bei der man ankommt und sich mit seinem Anliegen sofort aufgehoben fühlt. Unkomplizierte, freundliche und kompetente Beratung und Beilegung. Vielen Dank. Die Kanzlei am Waldpark kann ich nur wärmstens empfehlen.
Ich danke Herr Schneider B. für seine Unterstützung, super Erreichbarkeit, schnelle Bearbeitung und ehrliche Beratung. Es verlief alles unkompliziert auf einer vertrauten Basis. Weiter so!
Eine absolute Empfehlung meinerseits. Insbesondere Herr Schneider ist hier meinerseits hervorzuheben aufgrund von exzellenter Betreuung, einem bodenständigen und nahbaren Auftreten und fachlicher Kompetenz. Fühlte mich rundum sehr gut betreut – Herzlichen Dank dafür
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