Sind Sie auch vom Abgasskandal betroffen?Jetzt kostenlos Schadensersatz prüfen
Autohersteller haben manipulative Software eingesetzt, um Abgaswerte zu verschönern. Dieser Betrug führte zu einer Wertminderung von Fahrzeugen. Nun sind diese Hersteller verpflichtet, ihre Kunden für den entstandenen Schaden zu entschädigen.
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URTEIL VOM 26.06.2023
Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung geändert!
Mit mehreren Urteilen vom 26.06.2023 hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass Eigentümern von Dieselfahrzeugen, in denen illegale Abschalteinrichtungen verbaut sind, auch dann Schadensersatz zusteht, wenn der jeweilige Hersteller diese Abschalteinrichtung nur fahrlässig verbaut hat, vgl. z.B. BGH, Urteil vom 26.06.2023, Aktenzeichen Via ZR 335/21.
SCHADENERSATZ EINFORDERN
Welche Ansprüche kann man jetzt geltend machen?
Der BGH hat Betroffenen in der zitierten Entscheidung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von mindestens 5 % bis maximal 15 % vom Kaufpreis zugesprochen. Darüber hinaus droht – wie beschrieben – eine Betriebsuntersagung der betroffenen Fahrzeuge, weshalb Geschädigte bereits jetzt einen Anspruch auf die Feststellung haben, dass der Fahrzeughersteller sämtliche Schäden zu ersetzen hat, welche infolge einer gedachten Betriebsuntersagung eintreten würden. Beide Ansprüche kann und sollte man bereits jetzt gegenüber dem Hersteller geltend machen und zur Not einklagen.
Ein Indiz für eine verbaute illegale Abschalteinrichtung könnte zum Beispiel ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) sein. Aber auch ohne Rückruf des KBA ist mit hoher Wahrscheinlichkeit dann ein illegales Thermofenster verbaut, wenn das Dieselfahrzeug zwischen 2009 und 2018 gebaut wurde bzw. über die Abgasnorm EU5 bis EU6c verfügt.
Von einer illegalen Abschalteinrichtung ist dann auszugehen, wenn diese den Regelungen aus Artikel 5 der EG-Verordnung Nr. 715/2007 widerspricht. Der BGH hat sich in den aktuellen Entscheidungen insbesondere mit dem sogenannten Thermofenster befasst. Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nur in einem bestimmten Temperaturfenster (z.B. zwischen 20 und 30 °C) aktiviert wird. Außerhalb dieses Thermofensters findet keine oder lediglich eine stark verminderte Reinigung der Abgase statt. Das Fahrzeug stößt dann die im Motor produzierten Stickoxide (größtenteils) ungefiltert nach außen aus. Da der Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) innerhalb desselben Thermofensters, also zwischen 20 und 30 °C, stattfand, hat diese Abschalteinrichtung dafür gesorgt, dass auf dem Prüfstand nur die erlaubten Emissionswerte gemessen wurden. Die dort gemessenen Abgaswerte wurden in der Realität aber um ein Vielfaches überschritten. Mit Urteil vom 20.02.2023 hat deshalb das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden, dass u.a. derartige Thermofenster unzulässig sind, vgl. VG Schleswig, Urteil vom 20.02.2022, Aktenzeichen 3 A 113/18. Das Urteil betraf zwar nur die VW AG, welche Rechtsmittel eingelegt hat. Die Deutsche Umwelthilfe hat jedoch angekündigt, nunmehr auch alle anderen Hersteller zu verklagen, welche derartige Thermofenster verwenden. Damit droht Fahrzeughaltern von Dieselfahrzeugen mit Thermofenster mittelfristig die Stilllegung ihrer Fahrzeuge!
Wir fordern zunächst alle notwendigen Unterlagen von Ihnen an und prüfen, ob Ihnen ein Anspruch gegen den Hersteller zusteht. Diese Tätigkeit ist komplett kostenlos (kostenlose Erstberatung). Wenn die Ansprüche bestehen, machen wir diese außergerichtlich gegenüber dem Hersteller geltend. Erst wenn der Hersteller die Ansprüche zurückweist oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert, reichen wir eine Klage ein.
Insoweit zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bereits eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht bestanden hat, muss diese die entstehenden Kosten tragen, mit Ausnahme einer möglicherweise bestehenden Selbstbeteiligung. Die Deckungsanfrage bei der Versicherung übernehmen wir kostenlos.
Wenn keine Rechtsschutzversicherung bestand, schuldet grundsätzlich der Mandant die entstehenden Kosten. Der Hersteller ist für den Fall der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aber zur Erstattung verpflichtet.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Gegenstandswert. Dieser variiert je nach Kaufpreis für das Fahrzeug. Gern berechnen wir Ihnen die individuellen Kosten auf Anfrage.
Am besten so schnell wie möglich, da Verjährung droht. Mit dem aktuellen Urteil ist Ihnen bekannt, dass Ihnen Ansprüche zustehen. Deshalb läuft spätestens jetzt die gesetzliche Verjährungsfrist. Zudem ist nicht davon auszugehen, dass die Hersteller selbst auf Sie zukommen oder freiwillig leisten, nur weil Sie den Hersteller anschreiben. Anwaltliche Unterstützung ist unseres Erachtens zwingend notwendig.
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Ich kann nur Positives über diese Kanzlei sagen. Alle Verkehrsrechtsstreitigkeiten wurden in null Komma nichts immer zu meiner vollsten Zufriedenheit erledigt. Danke, Frau RA Süß. Auch kann ich nicht bestätigen, dass die Damen nur das eigene Konto im Auge haben. Ich habe ohne Mandat qualifizierte Aussagen bekommen. Dafür herzlichen Dank. Auch für Familienangehörige war die Kanzlei zur vollsten Zufriedenheit tätig.
Kann diese Anwälte nur empfehlen, es ging alles unkompliziert schnell und ich selber hatte keinerlei Arbeit mit meinem Autounfall
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