ABGASSKANDAL

Unsere Erstberatung zum Abgasskandal – schnell, unverbindlich, kostenlos

  • Sie haben einen Brief Ihres Fahrzeugherstellers bekommen und sollen ein Software-Update aufspielen lassen?
  • Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) droht Ihnen mit der Stilllegung Ihres Fahrzeugs?
  • Sie fahren einen Diesel und sind sich unsicher, ob Ihr Fahrzeug manipuliert wurde?

Wir beraten Sie zu sämtlichen Themen rund um den Abgasskandal: 

Ob Sie nun einen VW, Audi, Skoda, SEAT, Audi oder Mercedes fahren. Viele Fahrzeughersteller kamen in den letzten Jahren in die Schlagzeilen, weil das Kraftfahrtbundesamt illegale Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen entdeckt hat. Der Abgasskandal begann im Jahr 2015 und unsere Kanzlei am Waldpark (damals noch: Kanzlei Heß, Timmann, Süß) war eine der ersten Kanzleien in Sachsen, die sich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt hat. Seitdem haben wir unzählige Verfahren, sowohl vor regionalen, als auch überregionalen Gerichten geführt und können deshalb ausreichend Erfahrung im Abgasskandal vorweisen. So konnten wir beispielsweise vor folgenden Gerichten für unsere Mandanten Schadensersatz im Abgasskandal erstreiten:

Regional: Landgerichte Dresden, Leipzig, Chemnitz, Zwickau, Görlitz, Bautzen und Oberlandesgericht Dresden

Überregional: Landgerichte Stuttgart, Augsburg, Berlin, Braunschweig, Halle, Cottbus, Erfurt, Flensburg, Köln, Ingolstadt, Magdeburg, München, Nürnberg, Stade sowie Oberlandesgerichte Stuttgart, München, Brandenburg, Braunschweig, Thüringen, Köln, Naumburg und Kammergericht Berlin

Wir verstehen und als regionaler Ansprechpartner und beraten immer und in jedem Fall persönlich, gern auch nur telefonisch. Nutzen Sie auch gern unseren kostenlosen Online-Check. Wir melden uns dann umgehend.

Häufige Fragen unserer Mandanten lauten zum Beispiel:

Wie läuft das alles ab?

Ganz einfach. Sie teilen uns Ihre Kontaktdaten mit oder rufen bei uns an. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird sich dann umgehend bei Ihnen melden und den weiteren Ablauf besprechen. Das dauert für gewöhnlich keine 5 Minuten. Im Anschluss fordern wir bei Ihnen die notwendigen Unterlagen an. Hierzu gehören zum Beispiel die Fahrzeugrechnung, der Fahrzeugschein oder die Schreiben Ihres Fahrzeugherstellers. Sie erhalten von uns eine entsprechende Liste. Die Unterlagen können Sie uns auch elektronisch zukommen lassen. Im Anschluss beraten wir Sie völlig kostenfrei über Ihre Chancen und die Höhe des Schadensersatzes. Und das innerhalb von wenigen Tagen.

Was kostet mich das?

Die Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos. Die weitere Tätigkeit ist natürlich nicht kostenlos, wird jedoch von einer Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht getragen. Die aktuelle oder eine frühere Rechtsschutzversicherung muss bereits zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs bestanden haben. Da alle Fragen rund um den Versicherungsschutz kompliziert sein können, übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie. Und das völlig kostenlos! Erst wenn die Versicherung den Fall übernommen hat, werden wir tätig. Insoweit die Versicherung den Fall nicht deckt, prüfen wir für Sie, ob die Ablehnung gerechtfertigt ist.

Welchen Schadensersatz kann ich erhalten?

Dies hängt von mehreren Faktoren ab. Insofern Sie das Fahrzeug an den Hersteller zurückgeben wollen, erhalten Sie im Erfolgsfall den Kaufpreis abzüglich Nutzungsersatz erstattet. Der Nutzungsersatz wird von den Gerichten auf verschiedene Art und Weise berechnet. Die meisten Gerichte berechnen den Nutzungsersatz mit der Formel: Kaufpreis x gefahrene Kilometer ./. erwartete Gesamtlaufleistung beim Fahrzeugkauf. Viele Gerichte nehmen für Dieselfahrzeuge eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km an. Ein Beispiel:

Der Kaufpreis eines Gebrauchtwagens betrug im Jahr 2015: 30.000 Euro. Beim Fahrzeugkauf hatte der Gebrauchtwagen einen Kilometerstand von 15.000 km. Heute hat der Wagen einen Kilometerstand von 65.000 km. Das heißt, der Eigentümer hat bislang 50.000 km zurückgelegt. Geht man nun von einer Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus, so betrug die beim Kauf erwartete übrige Laufleistung noch 285.000 km. Die Formel lautet hier also:

30.000 Euro x 50.000 km ./. 285.000 km = 5.263,16 Euro = Nutzungsersatz

In diesem Beispiel erhält der Eigentümer demnach für sein Fahrzeug einen Betrag von 24.736,84 Euro erstattet. Die letzten Jahre zeigen, dass die Rückzahlungsbeträge in 99 Prozent der Fälle den aktuellen Marktwert der Fahrzeug deutlich übersteigen. Schuld daran ist der Abgasskandal.

Ich möchte mein Fahrzeug gern behalten. Gibt es andere Lösungen?

Ja! Wir haben für unsere Mandanten bereits unzählige Vergleiche abgeschlossen, bei denen die Mandanten das Fahrzeug behalten und eine Abfindungssumme oder einen Gutschein erhalten haben. Die realisierten Beträge lagen im Bereich von 15 bis 20 Prozent vom ursprünglichen Kaufpreis. Derartige Vergleiche schließen die Hersteller aber für gewöhnlich nur im Rahmen von Gerichtsverfahren ab.

Wie lange dauert ein derartiges Verfahren?

Der Hersteller wird zunächst außergerichtlich angeschrieben. Insofern die Ansprüche nicht anerkannt werden, folgt ein Gerichtsverfahren. Dieses dauert für gewöhnlich 6 bis 12 Monate.

Wie lange habe ich Zeit, um die Ansprüche noch geltend zu machen?

Das kommt darauf an, wann Sie ein Rückruf-Schreiben des Herstellers erhalten haben. Die Ansprüche verjähren in 3 Jahren zum Jahresende. Sollten Sie demnach im Jahr 2018 ein Rückruf-Schreiben erhalten haben, so sollten Sie sich beeilen, denn die Ansprüche verjähren zum 31.12.2021.

Nutzen Sie für eine kurze Einschätzung gern unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Anwalt.