FAMILIENRECHT

Auf dem Gebiet des Familienrechts beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten betreffend Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft und Kinder, insbesondere:

  • Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- sowie Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Auflösung von Ehe und Lebenspartnerschaft, z. B. durch Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten/Lebenspartner im Falle einer Scheidung/Lebenspartnerschaftsauflösung
  • Rechtliche Fragen rund um Scheidungsimmobilie und Haushaltsaufteilung
  • Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Vaterschaftsanerkennung/ -anfechtung
  • Versorgungsausgleich, d. h. Auseinandersetzung der Rentenanwartschaften
  • Gewaltschutzverfahren
  • Adoption/Betreuung
  • Internationales Familienrecht

Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Anja Timmann.

Nutzen Sie für eine kurze Einschätzung gern unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Anwalt.