ERBRECHT

Wir beraten Sie sowohl vorsorgend gestaltend als auch nach einem Todesfall. Schwerpunkte sind:

  • Ehegattentestament und Erbvertrag
  • Gestaltung von Testamenten
  • gemeinschaftliches Testament
  • Erbeinsetzung und Enterbung
  • Vermächtnisse und Auflagen
  • Teilungsanordnungen
  • Alternative Erbeinsetzung
  • Testamentsvollstreckung
  • Verfügungen auf den Todesfall
  • Lebensversicherungen
  • Vorwegverfügung über „wesentliche Teile“ des Vermögens, wie Häuser oder Gesellschaftsbeteiligungen
  • Regelung der Nachfolge im Unternehmen, Familienunternehmen, vorweggenommene Erbfolge
  • Anpassung von Testamenten bei Veränderungen der Umstände
  • Wesentliche Veränderungen im Vermögen
  • Hinzutreten oder Wegfall von Erbberechtigten
  • Scheidung
  • Trans- und postmortale Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen

Wir vertreten Sie außergerichtlich oder gerichtlich auch bei:

  • Erbscheinsverfahren
  • Auskunftsklagen
  • Pflichtteilsdurchsetzung und Pflichtteilsabwehr
  • Erbauseinandersetzung, Auseinandersetzungsklagen