Wir beraten Sie sowohl vorsorgend gestaltend als auch nach einem Todesfall. Schwerpunkte sind:
- Ehegattentestament und Erbvertrag
- Gestaltung von Testamenten
- gemeinschaftliches Testament
- Erbeinsetzung und Enterbung
- Vermächtnisse und Auflagen
- Teilungsanordnungen
- Alternative Erbeinsetzung
- Testamentsvollstreckung
- Verfügungen auf den Todesfall
- Lebensversicherungen
- Vorwegverfügung über „wesentliche Teile“ des Vermögens, wie Häuser oder Gesellschaftsbeteiligungen
- Regelung der Nachfolge im Unternehmen, Familienunternehmen, vorweggenommene Erbfolge
- Anpassung von Testamenten bei Veränderungen der Umstände
- Wesentliche Veränderungen im Vermögen
- Hinzutreten oder Wegfall von Erbberechtigten
- Scheidung
- Trans- und postmortale Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen
Wir vertreten Sie außergerichtlich oder gerichtlich auch bei:
- Erbscheinsverfahren
- Auskunftsklagen
- Pflichtteilsdurchsetzung und Pflichtteilsabwehr
- Erbauseinandersetzung, Auseinandersetzungsklagen