Auf dem Gebiet des Familienrechts beraten und vertreten wir Sie in allen Angelegenheiten betreffend Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft und Kinder, insbesondere:
- Gestaltung von Eheverträgen, Trennungs- sowie Scheidungsfolgenvereinbarung
- Auflösung von Ehe und Lebenspartnerschaft, z. B. durch Scheidung
- Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten/Lebenspartner im Falle einer Scheidung/Lebenspartnerschaftsauflösung
- Rechtliche Fragen rund um Scheidungsimmobilie und Haushaltsaufteilung
- Sorgerecht/Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Umgangsrecht
- Vaterschaftsanerkennung/ -anfechtung
- Versorgungsausgleich, d. h. Auseinandersetzung der Rentenanwartschaften
- Gewaltschutzverfahren
- Adoption/Betreuung
- Internationales Familienrecht
Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Anja Timmann.
Nutzen Sie für eine kurze Einschätzung gern unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Anwalt.