Verkehrsordnungswidrigkeiten
Sie haben einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten? Wir verteidigen und vertreten Sie bei:
- drohendem Fahrverbot
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Rotlichtverstößen
- Abstandsverstößen
- Verstößen gegen § 24a StVG (Alkohol & Drogen)
- Verstößen gegen § 23 Abs. 1a StVO (Handy)
- Verstößen gegen § 10 ABMG (Autobahn-Maut)
Verkehrsstrafsachen
Wir beraten, verteidigen und vertreten Sie bei Strafsachen und Nebenfolgen wie:
- Fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung
- Fahrerflucht
- Trunkenheit
- Drogen
- Straßenverkehrsgefährdung
- Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
- MPU
- Abkürzung der Sperrfrist
- Aufbauseminar
- Verfahren bei der Führerscheinstelle und dem Verwaltungsgericht
Ihre Ansprechpartnerin in Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verkehrsstrafsachen und Führerscheinsachen ist Rechtsanwältin Cornelia Süß.
Verkehrszivilrecht
Unfälle
Wenn Sie einen Unfall erlitten haben, haben Sie das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt im Normalfall die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.
Lassen Sie Ihren Unfall deshalb nie von der Gegenseite regulieren! Nur der Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens holt wirklich das Beste für Sie heraus bei
- Reparaturkosten
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Wertminderung
- Totalschaden
Zudem sind wir spezialisiert auf Personenschäden:
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Verdienstausfall
- Zuzahlungen Heilbehandlungskosten
- Rente usw.
Autokauf und Reparatur
Mängel-Gewährleistung und Garantie bei gebrauchten und neuen Fahrzeugen
Rückabwicklung oder Minderung von Kaufverträgen über DIESEL-Fahrzeuge mit unwahren Angaben zum Schadstoff-Ausstoß (Abgasskandal)
Rückabwicklung finanzierter Autokaufverträge wegen falscher Widerufsbelehrung
Mängelgewährleistung bei Fahrzeugreparaturen
Ihre Ansprechpartner im Bereich Verkehrszivilrecht sind Rechtsanwältin Cornelia Süß und Rechtsanwalt Benjamin Schneider.
Nutzen Sie für eine kurze Einschätzung gern unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Anwalt.