Neue Urteile machen Mut.

Diesel Fahrer sollten hellhörig werden, die Chancen auf Schadensersatz sind besser denn je:

Immer mehr Gerichte sprechen selbst dann noch Schadensersatz zu, wenn der eigentliche Anspruch bereits verjährt ist. Grund ist der sogenannte Restschadensersatzanspruch: Dieser greift bis zu 10 Jahre nach Erwerb des Fahrzeugs und kann Summen im fünfstelligen Bereich bringen, vgl. z.B. OLG Koblenz vom 31.03.2021 (7 U 1602/20).

Auch verschiedene neuere Modelle aus dem VW-Konzern (EA288-Motor) sind manipuliert. Dies beweisen veröffentlichte interne Dokumente aus dem VW-Konzern. Das OLG Naumburg hat die VW AG deshalb am 09.04.2021 zur Zahlung von rd. 21.000 € Schadensersatz verurteilt (8 U 68/20). Mittlerweile beweisen veröffentlichte interne Dokumente des KBA, dass bei 3.0 und 4.2 TDI Modellen der Marken Audi, VW und Porsche illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden sind. Zahlreiche OLGs sprechen den Geschädigten mittlerweile Schadensersatz zu. 
Auch gegen die Daimler AG liegen zahlreiche Urteile vor. Eine abschließende Entscheidung des BGH steht noch aus. Mittlerweile stehen sogar Wohnmobile aus dem Hause Fiat-Chrysler im Verdacht, illegale Abschalteinrichtungen verbaut zu haben, vgl. LG Freiburg AZ 14 O 333/20. 

Wenn Sie Schadensersatz geltend machen oder einfach nur wissen wollen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, vertrauen Sie gern auf unsere jahrelange Erfahrung unserer Kanzlei. 

Alle Informationen zum Thema Abgasskandal finden Sie auf unserer Spezial-Homepage.

Nutzen Sie für eine kurze Einschätzung gern unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Anwalt.